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Reiten lernen

Sonderprüfungen


Ausrüstung für Reitanfänger

Für die ersten Reitstunden ist dem Anfänger eine legere, strapazierfähige und bequeme Bekleidung zu empfehlen. Auf jeden Fall müssen ein Sicherheitshelm und hohe Schuhe mit glatter Sohle getragen werden (keine Halbschuhe, keine Turnschuhe)!

Später empfiehlt sich der Erwerb sachgemäßer Reitbekleidung:

  • Ein fester bruch- und splittersicherer Sicherheitshelm muss für alle Reiter selbstverständlich sein.
  • Ein enganliegender Pullover erleichtert dem Reitlehrer die Sitzkorrektur.
  • Eine Gerte empfiehlt sich auch beim Reitanfänger (noch nicht gefestigte Hilfengebung). Sie soll ca. 75 cm lang sein und nicht zu weich, damit sie nicht schon durch die Bewegung des Pferdes ständig den Pferdekörper berührt.
  • Die Reitstiefel müssen einen so langen Schaft haben, dass sie nicht unter dem Sattelblatt einhaken und den Reiter in Sitz und Hilfengebung behindern können. Alternativ können Stiefeletten mit Absatz und Chaps getragen werden.
  • Das Tragen geeigneter Reithandschuhe ist empfehlenswert. Sie müssen Verstärkungen am Daumen und zwischen Ring- und kleinem Finger haben, um das Durchrutschen der Zügel zu verhindern.
  • Gut passende Reithosen dürfen über dem Knie nicht spannen und in der Sitzfläche keine Falten machen.

Mitgliedschaft

Die An- und Abmeldung einer Mitgliedschaft erfolgt direkt über den Pferdesportverein, bei dem Sie Mitglied werden wollen.

Zur Teilnahme bei Sonderprüfungen oder Turnieren ist eine Mitgliedschaft in einem Verein verpflichtend.

Kleines und Großes Hufeisen

Der Besitz des "Kleinen Hufeisens" ist für die Absolvierung des "Großen Hufeisens" nicht verpflichtend. Zwischen den Abzeichen wird eine Wartefrist von 6 Wochen empfohlen.

Voraussetzungen

- Vollendung des 6. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt.
- Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein

Sonderprüfung
Praktische und theoretische Anforderungen rund um den Umgang mit dem Pferd.

Weitere Informationen siehe Download "Reiterliche Anforderungen für Sonderprüfungen" unter Kleines und Großes Hufeisen

Reiterpass

Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften beherrscht.

Voraussetzungen
- Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt.
- Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein

Sonderprüfung
Dressur - Dressuraufgabe R1 oder R2.
Geländereiten - Geländestrecke von ca. 600 m Länge mit vier Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse.
Theorie - mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem "FENA-Lehrbuch Pferdesport"

Weitere Informationen siehe Download "Reiterliche Anforderungen für Sonderprüfungen" unter Reiterpass

Reiternadel und Dressurreiternadel

Die Reiternadel (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd auch in schwierigem Gelände und auf größere Distanzen zu reiten.

Voraussetzungen
- Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen.
- Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein.

Sonderprüfung
Dressur - Dressuraufgabe R3 oder R4.
Springen/Geländereiten - Parcours von mind. 600 m mit sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse) von mind. 80 cm Höhe.
Theorie - mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem "FENA-Lehrbuch Pferdesport".

Weitere Informationen siehe Download "Reiterliche Anforderungen für Sonderprüfungen" unter Reiternadel

Reiterlizenz

Voraussetzungen
- Besitz der ÖRN (für die RD1 reicht die ÖDRN), des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen
- Vollendung des 10. Lebensjahres.
- Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein.

Erreiten durch Sonderprüfung
Dressur für die R1 - Dressuraufgabe R5 oder R6 nach Wahl des Reiters.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einer Wertnote von mindestens 6,4.

Springen - Stilspringprüfung der Klasse A gem. § 203 Abs. 2.
Für Reiter auf Haflingern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maximalen Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einem Ergebnis von mindestens 6,0.

Dressur für die RD1 - Dressuraufgabe R6
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einer Wertnote von mindestens 6,4.

Theorie - Mündliche (oder schriftliche) Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“ und den Bestimmungen der ÖTO.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens 70% der gestellten Fragen.

Erreiten der Lizenz am Turnierweg
Dressur für die R1 - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 6,4 bei Dressurreiterbewerben gem. § 801 oder Dressurprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Springen - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Springen als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 6,0 bei Springreiterbewerben gem. & 801 oder Stilspringprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gelten die Teilprüfung Dressur und Springen als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von weniger als 60 Fehlerpunkten bei einer Vielseitigkeit gem. Klasse E innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.


Dressur für die RD1 - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber sechsmal ein Ergebnis von mindestens 6,4 bei Dressurreiterbewerben gem. & 801 oder Dressurprüfungen der Klasse E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Dabei sind je Turniertag höchstens ein Erfolg und je Turnier höchstens zwei Erfolge anrechenbar.

Weitere Informationen siehe Download "Reiterliche Anforderungen für Sonderprüfungen" unter Lizenz

Termine

Sonderprüfungen

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