OEPS Online Portal

Identifizierung aller Equiden, Registrierung aller Equidenhalter:innen

Identifizierung der Equiden
Seit Juli 2009 müssen in der EU gehaltene Equiden gemäß der VO (EU) 504/2008 identifiziert werden.
Diese Identifizierung des Tieres umfasst:

• den Equidenpass (inkl. UELN = Universal Equine Life Number)

• die Kennzeichnung des Tieres mit einem Chip oder einer Alternativkennzeichnung
(z.B. “Brand“)

• die Eintragung in die Equidendatenbank (= EQDB), in welcher Aufzeichnungen zur
Identifizierung des Tieres sowie Daten des:der Eigentümer:in und des:der Halter:in
gespeichert werden.

Die Identifizierung, der Nachtrag oder die Nach-Identifizierung eines Equiden kann von dem:der
Equideneigentümer:in bei jeder passausstellenden Stelle (Zuchtverbände, Österreichischer
Pferdesportverband (OEPS), …) vorgenommen werden. Die Liste der in Österreich zur Passausstellung
zugelassenen Stellen findet man auf der Website https://www.verbrauchergesundheit.gv.at unter
dem Menüpunkt Handel_Export > Betriebsliste_oe.
Von den passausstellenden Stellen werden je Tier die Stammdaten (unter anderem UELN, Chipcode,
Geburtsdatum, Geschlecht) sowie Informationen zum:zur Equideneigentümer:in und zum:zur
aktuellen Equidenhalter:in an die EQDB übermittelt.
Nach der Identifizierung von Equiden, die in Österreich geboren wurden, wird eine Geburtsmeldung
für dieses Tier an das VIS (= Verbrauchergesundheitsinformationssystem) übertragen.
Der Nachtrag von Equiden in der EQDB, die bereits über einen EU konformen Pferdepass verfügen,
bewirkt eine Zugangsmeldung an das VIS (dies betrifft Tiere aus EU-Mitgliedsländern und auch
solche aus Drittländern wie z.B. Großbritannien oder Island).
Ebenso wird im Fall der Nach-Identifizierung von Equiden eine Zugangsmeldung an das VIS
übertragen. Davon betroffen sind Equiden, die unabhängig von deren Herkunft, bisher noch nicht
identifiziert wurden sowie solche, die ohne EU konformen Pferdepass nach Österreich verbracht
wurden.


Registrierung der Equidenhalter:innen

Seit Juli 2021 ist die VO (EU) 2021/963 („Pferdepassverordnung neu“) in Kraft und legt im Artikel 9
sinngemäß fest, dass Equidenhalter:innen innerhalb von 7 Tagen den Zugang bzw. den Abgang eines
Equiden im VIS eintragen müssen.
Um diese Ereignismeldungen eintragen zu können, muss sich jede:r Equidenhalter:in vorab im VIS
registrieren lassen – sofern er:sie nicht bereits über eine Registrierungsnummer als Tierhalter:in
(Landwirt:innen kennen diese als LFBIS Nummer) verfügen. Laut Artikel 64 lit. a der VO (EU)
2019/2035 werden in Bezug auf den:die Tierhalter:in die dem Betrieb zugewiesene
Registrierungsnummer sowie dessen:deren Name und Anschrift gespeichert. Die
Registrierungspflicht der Tierhaltung ist zudem im Rahmen des Tierseuchengesetzes (TSG), Anhang A
und der Tierkennzeichnungsverordnung (TKZVO) 2009 idgF geregelt.
Sollten Sie noch nicht im VIS registriert sein, ist die Registrierung als Equidenhalter:in mit dem
Formular auf der VIS Website https://vis.statistik.at unter dem Menüpunkt Formulare > Neue VIS
Betriebsnummer > für Tierhalter ab sofort möglich.
Nach Eintrag im Register wird dem:der Tierhalter:in ein Schreiben mit der zugewiesenen
Registrierungsnummer und den persönlichen VIS Zugriffsdaten am Postweg zugeschickt. In diesem
wird Schritt für Schritt der Aufruf der VIS Anwendung beschrieben.

Eintrag der Ereignismeldung im VIS

Voraussetzung für die Meldung im VIS ist

- die UELN des Equiden und

- die Registrierung der Equidenhaltung.

Für jeden Equiden, der länger als 30 Tage im Betrieb gehalten wird bzw. für länger als 30 Tage aus
dem Betrieb verbracht wird, wird von dem:der der Equidenhalter:in innerhalb von sieben Tagen im
VIS eine Ereignismeldung (= Zugang oder Abgang) unter Angabe der UELN eingetragen. Mit Angabe
der UELN werden die wesentlichen Daten zum Equiden im VIS dargestellt.
Sollte ein Equide am Betrieb verenden, wird diese Verendung inklusive Angabe des Todesdatums
ebenfalls von dem:der Equidenhalter:in im VIS eingetragen.
Equiden, die bereits jetzt am Betrieb gehalten werden, müssen mit einer Zugangsmeldung im VIS
nacherfasst werden.
Ein detailliertes Benutzerhandbuch zur Durchführung dieser Meldungen im VIS finden Sie auf der VIS
Website unter dem Menüpunkt Anleitungen & Handbücher.

Weiterer Zeitplan

Ab sofort ist die Registrierung als Equidenhalter:in im VIS möglich (auch Privatpersonen, die einen
Equiden halten sind zur Registrierung verpflichtet)
--> verwenden Sie dafür das Formular auf der VIS Website https://vis.statistik.at > Menüpunkt
Formulare > Neue VIS Betriebsnummer > für Tierhalter.

Bereits registrierte Equidenhalter:innen können ab sofort VIS Zugriffsdaten auf der VIS Website
https://vis.statistik.at > Menüpunkt Formulare > VIS Web Zugriffsdaten anfordern, sofern Sie nicht
ohnedies bereits über VIS Zugriffsdaten verfügen.

Ab 20. Juni 2022 werden im VIS die Eingabemöglichkeiten für Ereignismeldungen zur Verfügung
stehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Equidenhalter:innen die bereits am Betrieb stehenden Equiden
mit Zugangsmeldungen eintragen. Diese Nacherfassung sollte spätestens bis zum 31. Dezember 2022
abgeschlossen sein. Laufende Zu- und Abgänge müssen ebenfalls ab dem 20. Juni 2022 im VIS erfasst
werden.

Ab 1. Jänner 2023 wird die Einhaltung dieser Registrierungs- und Meldungsvorgaben von der
Veterinärbehörde kontrolliert.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der VIS Website (https://vis.statistik.at) bzw. können
Sie Ihre Fragen via Helpdesk in der VIS Anwendung stellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
sich an die Hotline (Telefon 01/71128 – 8100; Mo-Fr 9.00 – 12.00 Uhr) oder an die Mailadresse
vis@statistik.gv.at zu wenden.

Für Fragen zur Identifizierung eines Equiden wenden Sie sich bitte an eine passausstellende Stelle.