Identifizierung aller Equiden, Registrierung aller Equidenhalter:innen
Identifizierung der Equiden
Seit Juli 2009 müssen in der EU gehaltene Equiden gemäß der VO (EU) 504/2008 identifiziert werden.
Diese Identifizierung des Tieres umfasst:
• den Equidenpass (inkl. UELN = Universal Equine Life Number)
• die Kennzeichnung des Tieres mit einem Chip oder einer Alternativkennzeichnung
(z.B. “Brand“)
• die Eintragung in die Equidendatenbank (= EQDB), in welcher Aufzeichnungen zur
Identifizierung des Tieres sowie Daten des:der Eigentümer:in und des:der Halter:in
gespeichert werden.
Die Identifizierung, der Nachtrag oder die Nach-Identifizierung eines Equiden kann von dem:der
Equideneigentümer:in bei jeder passausstellenden Stelle (Zuchtverbände, Österreichischer
Pferdesportverband (OEPS), …) vorgenommen werden. Die Liste der in Österreich zur Passausstellung
zugelassenen Stellen findet man auf der Website https://www.verbrauchergesundheit.gv.at unter
dem Menüpunkt Handel_Export > Betriebsliste_oe.
Von den passausstellenden Stellen werden je Tier die Stammdaten (unter anderem UELN, Chipcode,
Geburtsdatum, Geschlecht) sowie Informationen zum:zur Equideneigentümer:in und zum:zur
aktuellen Equidenhalter:in an die EQDB übermittelt.
Nach der Identifizierung von Equiden, die in Österreich geboren wurden, wird eine Geburtsmeldung
für dieses Tier an das VIS (= Verbrauchergesundheitsinformationssystem) übertragen.
Der Nachtrag von Equiden in der EQDB, die bereits über einen EU konformen Pferdepass verfügen,
bewirkt eine Zugangsmeldung an das VIS (dies betrifft Tiere aus EU-Mitgliedsländern und auch
solche aus Drittländern wie z.B. Großbritannien oder Island).
Ebenso wird im Fall der Nach-Identifizierung von Equiden eine Zugangsmeldung an das VIS
übertragen. Davon betroffen sind Equiden, die unabhängig von deren Herkunft, bisher noch nicht
identifiziert wurden sowie solche, die ohne EU konformen Pferdepass nach Österreich verbracht
wurden.