VIS - Verpflichtende Meldung des Aufenthaltes von Equiden
Seit 07.07.2021 ist die VO (EU) 2021/963 („Pferdepassverordnung neu“) in Kraft. Aus dieser ergeben sich zukünftige folgende Verpflichtungen für Equidenhalter:
• Meldung der Equiden, die für mehr als 30 Tage auf ihrem Betrieb gehalten werden (oder den Betrieb für diesen Zeitraum verlassen) an eine zentrale Datenbank (VIS)
• Frist für die Meldung: 7 Tage
• Ausnahmen:
o Equiden, die während eines Zeitraums von höchstens 90 Tagen an Wettbewerben, Rennen, Tierschauen, Trainings
oder Holzrückeinsätzen teilnehmen
o männliche Zuchtequiden, die während der Zuchtsaison gehalten werden
o weibliche Zuchtequiden, die während eines Zeitraums von höchstens 90 Tagen gehalten werden